Du willst dich selbstständig mit Massage machen, aber schreckst bisher vor der Bürokratie zurück? Weißt du nicht so recht, wo du anfangen sollst und was du alles berücksichtigen musst?
Vielleicht bist du sogar schon auf dem Weg zur Selbstständigkeit, aber bist dir immer noch hinsichtlich Praxisaufbau, Finanzen, Versicherungen oder Heilversprechen unsicher? In diesem Beitrag bekommst du eine einfache und hilfreiche Übersicht, die du für dein Massage-Business anwenden kannst.
Hinweis: Ich bin kein Fachmensch zum Thema Steuern, Recht, Finanzen, etc. – Allerdings bin ich seit über 20 Jahren selbstständig und arbeite eng mit Steuer-, Unternehmens- und Fachberatern zusammen. Dieser Artikel dient dir daher als hilfreiche Übersicht, aber ersetzt selbstverständlich keinen Besuch beim Fachmann deines Vertrauens für deine individuelle Beratung.
Selbstständig mit Massage: Massage-Business Bürokratie einfach erklärt
Selbstständig mit Massage: Steuern und Finanzamt
Ein Steuerberater hilft dir gezielt bei allen Fragen rundum Steuern und Finanzen. Die Rückendeckung und Unterstützung eines Steuerberaters ist unumgänglich für deinen gezielten Erfolg. Die vielen fachlichen und speziell auf dich zugeschnittenen Tipps brauchst du als Sicherheit, um entspannt deine Vision vom erfolgreichen Massage-Business auch steuerlich gut auf den Boden zu bringen.
Trotzdem solltest du dir steuerliches Basiswissen und Fähigkeiten selbst erarbeiten. Es ist wichtig, dass du verstehst, worauf du bei deinem Massage-Business achten musst. Investiere Zeit und Geld in dein Wissen rund um das Thema Steuern, Finanzamt und Unternehmensberatung.
Gewerbe vs. Freiberufler: So machst du dich selbstständig mit Massage:
- Grundregel: Jede selbständige Tätigkeit ist eine gewerbliche Tätigkeit und jede Selbstständigkeit muss immer angemeldet werden.
- Die Freiberuflichkeit ist eine Ausnahme und wird beim Finanzamt angemeldet. Ein Gewerbe wird beim Gewerbeamt angemeldet.
- Heilpraktiker sind freiberuflich, wenn sie mit der Massage tätig sind.
- Alle Personen, die keinen Heilpraktiker-Schein haben und mit der Massage tätig sind, sind immer gewerblich tätig (keine Heilbehandlung).
- Physiotherapeuten sind auch immer freiberuflich tätig (nur Wellnessmassagen sind gewerblich).
- Wenn eine Person hauptsächlich unterrichtet, dann ist es auch freiberuflich.
- Allgemein freiberuflich sind nur Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten.
- Wer zur Heilkunde nicht befugt ist, ist immer gewerblich. Damit ist es auch eine klare Abgrenzung vom klassischen Masseur.
Selbstständig mit Massage: Gewerbeanmeldung oder Freiberufler
Nach eingehender Expertenberatung durch meine Steuerberaterin, empfehle ich dir die Gewerbeanmeldung. Grundsätzlich sind alle Selbständigen gewerblich tätig. Ausnahmen bilden Personen, die heilend tätig sind sowie Personen, die hauptsächlich unterrichtend tätig sind.
Wenn du dich von Heilberufen klar abgrenzen willst, macht die Gewerbeanmeldung noch mehr Sinn. Deine Arbeit richtet sich gezielt nach Prävention und Entspannung, was zusätzlich durch die Gewerbeanmeldung hervorgehoben wird. Bei der Gewerbeanmeldung empfehle ich dir den Begriff „Entspannungspädagoge“.
Dieser hebt sich deutlich vom medizinischen Masseur ab und deckt auch den Entspannungsbereich ab, der für dich passend ist. Wie sieht es in deinem Fall aus? Hast du ein Gewerbe angemeldet oder bist du freiberuflich tätig? Kläre deine Entscheidung auf jeden Fall mit deinem Steuerberater ab.
Versicherungen
Die wichtigste Versicherung ist die Krankenversicherung, die in Deutschland Pflicht ist. Es gibt verschiedene Varianten und unterschiedliche „Krankenversicherung-Modelle“, die es zu berücksichtigen gibt. Sofern du nebenberuflich mit der Massage arbeitest, bist du durch dein Angestelltenverhältnis bereits krankenversichert.
Wenn du deinen ehemaligen Job kündigst und in der ersten Zeit vielleicht noch nicht so viel Umsatz machst, dann ist eine Familienversicherung (durch den Ehepartner) optimal. Falls du mit deinem Massage-Business richtig durchstarten willst und weißt, dass du direkt über 450 Euro pro Monat verdienst, kannst du dich als ledige Person direkt selbst krankenversichern. Lass dich dabei beraten durch z. B. eine Existenzgründerberatung, um Tipps zu bekommen, welche Krankenversicherung in deiner Situation am meisten Sinn macht.
Berufshaftpflichtversicherung
Die einzige Versicherung, die aus meiner Erfahrung absolut wichtig ist, ist eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist keine Pflicht, aber absolut wichtig.
Es können Schäden passieren aufgrund von Unachtsamkeit: Kerzen nicht ausgemacht, Heizdecke auf dem Massage-Tisch liegen lassen, Klient rutscht auf Massageöl-Fleck aus, etc.
Dabei können hohe Kosten entstehen, die du weder bezahlen willst und vielleicht auch gar nicht bezahlen kannst, je nachdem wie groß die Folgeschäden sind.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nicht teuer und kann oft im Zusammenhang mit der eigenen Privathaftpflichtversicherung günstig kombiniert werden. Alle anderen Versicherungen, wie Rechtsschutz und Berufsunfähigkeit sind Ermessenssache.
Da geht es darum, dich von einem unabhängigen Menschen beraten zu lassen, der diese Versicherung nicht verkauft, um zu schauen wie groß hier dein Bedürfnis nach Sicherheit ist. Wie wichtig ist es dir, diese Versicherungen abzuschließen? Denn wie du sicher weißt, spielen die Versicherungen gerne mit deiner Angst. Du kannst sicher alles Mögliche versichern lassen, aber die Frage ist: Brauchst du das wirklich?
Rentenversicherungspflicht
Es gibt in manchen Berufssparten (für Trainer, Berater und Coaches) bei Selbständigen eine Rentenversicherungspflicht. Das betrifft dich nicht, wenn du dich mit der Massage selbständig machst. Ausnahme könnte sein, wenn du auch Kurse gibst bzw. wenn du auch als Trainer tätig bist und damit mehr als mit der Massage verdienst (mehr als 5.400 Euro im Jahr).
Fazit: Welche Versicherungen sind nötig bzw. möglich?
- Krankenversicherung ist Pflicht.
- Betriebshaftpflicht ist eine sinnvolle Versicherung.
- Alle anderen Versicherung sind Ermessenssache.
- Lass dich beraten und kalkuliere es mit einem Versicherungsberater bzw. Steuerberater.
Heilversprechen
Du darfst nicht den Anschein erwecken, dass du heilend tätig bist. Achte mit deinem Auftreten, deiner Wortzahl und mit deiner Berufsbezeichnung darauf, dass du nicht den Eindruck erweckst, mit deinen Methoden zu heilen.
Deine Absichten sind:
- Verspannungen bedingt durch Stress, Nervosität und allgemeine Erschöpfung abzubauen.
- Den Fokus auf die gesunden Aspekte des Klienten zu richten sowie seine Ressourcen und Qualitäten zu fördern.
- Bewusste Körperwahrnehmung für nachhaltige Wandlungsprozesse auf ganzer Ebene zu verfeinern.
- Die Eigenverantwortung zu unterstützen
- Selbstregulierende Kräfte zu stärken.
Deshalb ist es wichtig, dass du bestimmte Begriffe NICHT verwendest, wie z.B.:
- Massagepraxis → ist geschützt und bezieht sich auf die klassische Massage, also auf eine Heilbehandlung.
- Stattdessen kannst du sagen Praxisraum für Entspannungsmassage, Ganzheitliche Massage, Rebalancing-Massage, Rebalancing-Körperarbeit, etc. Du kannst nach außen kommunizieren: „Bei meinen Massagen handelt es sich nicht um Heilbehandlungen. Der Besuch bei mir ersetzt nicht den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker.“
- Behandlung → ist auch medizinisch. Eine Behandlung findet nur beim Arzt, Physiotherapeuten oder Heilpraktiker statt.
- Stattdessen kannst du von einer Massage-Sitzung sprechen.
- Diagnose → ist ebenfalls medizinisch.
- Du hörst aktiv zu, was dein Klient sagt und gibst der eigenen Körperintelligenz Raum. Du appellierst an die Eigenverantwortung und an die Selbstheilungskraft.
Grundvoraussetzungen für die berufliche Tätigkeit auf einem Blick:
- Keine Heilversprechen geben.
- Massagen nur an gesunden Menschen praktizieren.
- Keine Verwendung der geschützten Begriffe.
- Selbstständige Tätigkeit ordentlich anmelden.
Berufsbezeichnung
Bei nicht heilenden Tätigkeiten im Bereich Massage sind Berufsbezeichnungen nicht geschützt. Die Berufsbezeichnungen: Ganzheitlicher Massagetherapeut, Rebalancing-Körpertherapeut, Massagepraktiker, Ayurveda-Therapeut, Feldenkrais-Therapeut sind nicht gesetzlich geschützt. Sie sind frei verwendbar unter der Voraussetzung, deinen Klienten keine Heilversprechen zu geben.
Du praktizierst eine Dienstleistung, die der Gesundheitsvorsorge dient. Du musst die Grenzen deiner Arbeit erkennen und bei Bedarf Fachpersonal (Ärzte, Orthopäden, Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, etc.) empfehlen.
Da der staatlich nicht anerkannte Begriff “Therapeut” der Heilung von Krankheiten impliziert, müssen Massage- und Körpertherapeuten sich bewusst und deutlich vom heilenden Aspekt abheben. Du darfst dich Körpertherapeut nennen, aber du darfst nicht körpertherapeutisch arbeiten.
Du darfst also nicht das Wort Körpertherapie auf dein Praxisschild schreiben oder es als Überschrift im Prospekt, Webseite, etc. erwähnen. Stattdessen kannst du folgendes anbieten: Rebalancing-Massage, Rebalancing-Körperarbeit, Ayurveda-Massage, Ganzheitliche Massage, Feldenkrais-Körperarbeit, etc.
Wie bereits erwähnt musst du klar machen, dass du nicht heilend tätig bist. Mach den Wert deiner Massage- und Körperarbeit klar und definiere ihn. Staatlich anerkannte Berufe wie Heilpraktiker, Physiotherapeut und Masseur in medizinischen Einrichtungen sind über Rezept in medizinischen Praxen, Massagepraxen, Krankenhäusern, etc. heilend tätig.
Massagepraktiker, Ganzheitliche Massagetherapeuten, Rebalancing-Praktiker und Rebalancing-Körpertherapeuten ohne Heilberuf dürfen im Präventions- und Entspannungsbereich rezeptfrei an gesunden Menschen Massagen durchführen. Ärzte und Heilpraktiker mit abgeschlossener Rebalancing-Körpertherapie-Ausbildung hingegen können Rebalancing über private Krankenkassen abrechnen.
Alternativ zum Ganzheitlichen Massagetherapeut kannst du dich auch Ganzheitlicher Massage-Praktiker nennen sowie alternativ zum Rebalancing Körpertherapeut auch Certified Rebalancer.
Praxisrichtlinien
Die Praxisrichtlinien für eine medizinische Massagepraxis gelten nicht für dich, da du nicht heilend tätig bist. Das heißt, du hast all diese Auflagen nicht. Wichtig ist für dich, dass die Voraussetzungen aus Sicht des Bauamtes gegeben sind. Standard Hygiene-Bedingungen (WC mit Waschbecken) müssen selbstverständlich auch vorhanden sein.
DSGVO
Bei der Datenschutzgrundverordnung geht es darum, die Daten Dritter, nämlich unserer Klienten, achtsam zu behandeln. Da es so viele Bereiche gibt, in denen die DSGVO greift und ich keine DSGVO-Beauftragte bin, darf ich in diesem Bereich nicht beratend tätig sein.
Sobald du einen Massage-Klienten aufnimmst, erfasst du in diesem Zusammenhang eine Reihe von Daten. Das ist erlaubt, weil es ja notwendig ist. Doch bei sensiblen Daten kann es sinnvoll sein, sich eine Einwilligung vom Massage-Klienten geben zu lassen. Diese Einwilligung kannst du dir vor der ersten Massage unterschreiben lassen.
AGB
Deine allgemeinen Geschäftsbedingungen (in denen auch DSGVO-Inhalte aufgeführt sind) müssen individuell ausgearbeitet werden. Hier empfehle ich dir dich anwaltlich beraten zu lassen, um zu schauen, was du für dein Massage-Business umsetzen möchtest oder nicht.
Wenn du dich selbstständig mit Massage machen willst, empfehle ich dir unbedingt folgende Artikel zu lesen:
- Mit Massage selbstständig machen: 10 Schritte zum Traumberuf
- Massage-Raum mieten: 6 Tipps wie du deinen Wunsch-Praxisraum findest
- 10 Fehler als Selbstständiger, die du beim Praxisaufbau vermeiden solltest
- Finde dein Alleinstellungsmerkmal und hebe dich von der Konkurrenz ab
Ich hoffe, dass du nun mehr Klarheit zum Thema selbstständig mit Massage machen hast und freue mich von dir in den Kommentaren zu lesen: Wo stehst du aktuell mit deiner Selbstständigkeit und wobei wünschst du dir mehr Unterstützung?
Alles Liebe
Sabine
Hallo liebe Sabine,
ich hoffe ich darf dir schreiben. Im Moment stehe ich an einer Kreuzung und weiß nicht welche Richtung ich nehmen soll. Deine Artikel habe ich alle gelesen und bin begeistert von dir und deiner Ausstrahlung. Du hast es geschafft. Ich bin im Moment noch in einem angestellten Arbeitsverhältnis als MFA in einer Gyn.-Onkologie-Praxis. Mache berufsbegleitend die Ausbildung zum Heilpraktiker, habe Abschlüsse im Bereich Wellnessmassage und ab August 2020 sogar Räumlichkeiten zum praktizieren.
Meine Frage, was war für dich der ausschlaggebende Punkt zu sagen, ich mach mich selbständig? Ich will es auch so sehr, leider fehlt mir irgendetwas um zu sagen, jetzt ziehe ich das durch.
Ich danke dir von Herzen für deine Antwort
Ines Böckle
Hallo liebe Ines, ich freue mich, dass dir meine Artikel weiterhelfen. Danke auch für deine Frage. Ich kann dich sehr gut verstehen. Bei mir war es so, dass ich aus einer anderen lukrativen Selbständigkeit in mein Massage-Business gesprungen bin. Für mich war der ausschlaggebende Punkt die Freude an der Rebalancing-Massage. Ich hatte eine Visionsreise gemacht und dann war mir klar: Ich will eine Arbeit tun, die mir zutiefst Freude bereitet. Die mich unabhängig sein lässt. Wo ich Glücklich-Sein in der Welt versprühe. Ich wollte einen Beruf tun, der mich zutiefst erfüllt. Der nicht nur einfach ein Beruf ist, mit dem ich Geld verdiene. Der Ausschlag war die Freude. Schau was deine Mission ist. Was du von Herzen gerne tust. Wenn du eine Arbeit tust, die dir zutiefst Freude bereitet, dann hast du sicher schon den wichtigsten Schritt getan. Vielleicht inspiriert dich das. Komm doch gerne mal in eins meiner Gratis-Webinare. Hier kann ich dir sicher noch mehr helfen. Herzliche Grüße Sabine 🙂
Hallo Sabine.
Auch ich danke dir sehr für den Artikel, der hat mir schon sehr geholfen.
Nun hab ich aber noch zwei Fragen, die du mir eventuell beantworten kannst.
1. Ich bin Physiotherapeutin, möchte Wellnessmassagen im betreuten Eohnen für ältere Menschen anbieten. Dafür ein Kleingewerbe anmelden. Ich betreue aber auch auf 450€ Basis eine Fußballmannschaft.
Hat das Einfluss auf den Steuerfreibetrag vom Kleingewerbe?
2. Ich dachte dieser Freibetrag liegt bei 17500€ im Jahr? Du schreibst in deinem Artikel, dass man nicht über 5400 kommen darf? Wäre super, wenn du mir das nochmal erklärst.
Liebe Grüße
Janina
Hallo liebe Janina,
vielen Dank für dein Feedback. Das freut mich zu hören.
Am besten wendest du dich an deinen Steuerberater, um ganz sicher zu sein.
Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Herzliche Grüße
Sabine
Hallo liebe Sabine,
Du bist ja ein Engelchen: was Du da alles für wichtige Tipps für wirklich typische Problematiken gegeben hast ist schon sehr professionell! Ich habe schon fast Angst das findige Sucher im Netz das eine Beratung nennen…
Ich geh jetzt los und kümmere mich um das Zeug und sag vielmals Danke und pass auf Dich auf…
Weiter so: echt mehr als man von einer Googlesuche erwarten konnte…
Viele Grüße
Christoph R.
Hallo lieber Christoph,
ich danke dir ganz herzlich für deine wertschätzenden Worte. Und freue mich, dass der Artikel hilfreich ist für dich. Da habe ich ja mein Ziel erreicht.
Viele Grüße zurück
Sabine
Vielen lieben Dank Sabine für die ganzen Informationen.
Sehr gerne, liebe Steffi, ich freue mich, wenn mein Blog-Artikel hilfreich für dich ist.
Liebe Grüße, Sabine
Hallo Sabine, vielen Dank für deine Infos. Toll alles so zusammen gefasst nach lesen zu können. Das einzige was mir fehlt ist der Hinweis zur Pflicht der Mitgliedschaft In der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder siehst du eine Möglichkeit diese zu umgehen?
Liebe Grüße Sabine
Hallo liebe Sabine,
ich freue mich zu hören, dass mein Artikel hilfreich ist für. Ja, die Berufsgenossenschaft gehört auch dazu. Und sicher noch vieles mehr 😉 Mehr kannst du in meinen Gratis-Webinaren erfahren und natürlich in meinem Massage-Business-Kurs.
Ganz herzliche Grüße, Sabine
Liebe Sabine,
vielen Dank für deine tolle Seite und deine hilfreichen Tipps, die so umfangreich und praxisnah sind! Bisher habe ich wenig Informationen dieser Art gefunden, vor allem so gebündelt und klar. Ich freue mich gerade deine Seite entdeckt zu haben 🙂
Ich habe mich dieses Jahr als Massagetherapeutin selbständig gemacht und bin bereits die allermeisten administrativen Schritte durchgegangen. Mir fehlt jetzt nur noch eine Berufshaftpflichtversicherung.
Würdest du mir noch sagen wie man die IHK Mitgliedschaft ablehnt? Während meiner Ausbildung ist uns gesagt worden, dass die Mitgliedschaft bei der IHK, wenn man „nur“ massiert, nicht erforderlich ist. Jetzt kam allerdings ein Brief mit der Bitte den Erhebungsbogen der Kammerzugehörigkeit auszufüllen. Wie kann ich das umgehen und wie kann ich darauf reagieren?
Ich freue mich sehr über eine Antwort.
Vielen Dank dir aber auch schon mal für alle anderen Infos!
Liebe Grüße
Monika
Hallo liebe Monika,
ich freue mich sehr zu hören, dass meine Artikel hilfreich sind für dich.
Wenn mehr lernen willst, direkt in die Umsetzung gehen willst und du Fragen hast,
dann bist du in meinem kostenlosen Live-Training heute genau richtig.
Bis später.
Ich freue mich auf dich.
Liebe Grüße Sabine